8 U 28/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-06, 8 U 28/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 28/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-06
Aktenzeichen: 8 U 28/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0206.8U28.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. Januar 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert für die Berufung: 26.941,42 €
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