Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-07, I-7 U 59/10

I-7 U 59/10Obergericht07.02.2012

Regest

Zur Darlegungslast des klagenden Insolvenzverwalters im Prätendentenstreit

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-7 U 59/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-07

Aktenzeichen: I-7 U 59/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0207.I7U59.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: §§ 812 BGB; 134, 166 InsO

Leitsätze

Zur Darlegungslast des klagenden Insolvenzverwalters im Prätendentenstreit

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.07.2010 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwen¬den, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe vor der Vollstreckung leis¬tet.

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