I-7 U 59/10•Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-07, I-7 U 59/10
Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-07, I-7 U 59/10
I-7 U 59/10Obergericht07.02.2012
Regest
Zur Darlegungslast des klagenden Insolvenzverwalters im Prätendentenstreit
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-7 U 59/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-07
Aktenzeichen: I-7 U 59/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0207.I7U59.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: §§ 812 BGB; 134, 166 InsO
Leitsätze
Zur Darlegungslast des klagenden Insolvenzverwalters im Prätendentenstreit
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.07.2010 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwen¬den, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe vor der Vollstreckung leis¬tet.
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