Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-07, III-1 RBs 200/11

III-1 RBs 200/11Obergericht07.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-1 RBs 200/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-07

Aktenzeichen: III-1 RBs 200/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0207.III1RBS200.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Der Betroffene wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.

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