III-1 RBs 200/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-07, III-1 RBs 200/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-07, III-1 RBs 200/11
III-1 RBs 200/11Obergericht07.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-1 RBs 200/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-07
Aktenzeichen: III-1 RBs 200/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0207.III1RBS200.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Der Betroffene wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.