II-8 WF 154/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-09, II-8 WF 154/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-09, II-8 WF 154/11
II-8 WF 154/11Obergericht09.02.2012
Regest
Zur Kostenentscheidung bei Rücknahme des Sorgerechtsantrags.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-8 WF 154/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-09
Aktenzeichen: II-8 WF 154/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0209.II8WF154.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 81, 83 Abs. 2 FamFG
Leitsätze
Zur Kostenentscheidung bei Rücknahme des Sorgerechtsantrags.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 1.500,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.