Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-10, I-10 W 106/11

I-10 W 106/11Obergericht10.02.2012

Regest

Wirtschaftsfähigkeit

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-10 W 106/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-10

Aktenzeichen: I-10 W 106/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0210.I10W106.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Normen: § 6 Abs. 7 HöfeO

Leitsätze

Wirtschaftsfähigkeit

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. , I X O,

wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der übrigen Beteiligten werden dem Beteiligten zu 1. auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 100.000,- € festgesetzt.

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