Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-13, 4 Ws 35/12

4 Ws 35/12Obergericht13.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 35/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-13

Aktenzeichen: 4 Ws 35/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0213.4WS35.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

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