Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-13, 6 WF 13/12

6 WF 13/12Obergericht13.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 13/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-13

Aktenzeichen: 6 WF 13/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0213.6WF13.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 28.12.2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Delbrück vom 24.11. / 28.11. 2011 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Aufwendungen der Beteiligten werden nicht erstattet.

Der Antrag des Beteiligten zu 2) auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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