6 WF 13/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-13, 6 WF 13/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 13/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-13
Aktenzeichen: 6 WF 13/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0213.6WF13.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 28.12.2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Delbrück vom 24.11. / 28.11. 2011 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Aufwendungen der Beteiligten werden nicht erstattet.
Der Antrag des Beteiligten zu 2) auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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