Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-13, 8 W 16/12

8 W 16/12Obergericht13.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 W 16/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-13

Aktenzeichen: 8 W 16/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0213.8W16.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Hagen vom 17.01.2012 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 120.000,- € festgesetzt.

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