24 U 2/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-14, 24 U 2/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 2/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-14
Aktenzeichen: 24 U 2/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0214.24U2.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.10.2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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