Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-14, I-4 U 143/11

I-4 U 143/11Obergericht14.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 143/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-14

Aktenzeichen: I-4 U 143/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0214.I4U143.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. August 2011 verkündete Ur-teil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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