Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-16, 34 U 95/11

34 U 95/11Obergericht16.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 95/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-16

Aktenzeichen: 34 U 95/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0216.34U95.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Mai 2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages, abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Die Beschwer des Klägers übersteigt 20.000,-- Euro.

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