Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-16, 5 U 105/11

5 U 105/11Obergericht16.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 105/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-16

Aktenzeichen: 5 U 105/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0216.5U105.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Mai 2011 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist nunmehr ohne die dort angeordnete Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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