I-11 U 8/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-24, I-11 U 8/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-24, I-11 U 8/11
I-11 U 8/11Obergericht24.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-11 U 8/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-24
Aktenzeichen: I-11 U 8/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0224.I11U8.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.11.2010 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern der Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.