Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-28, III-3 RVs 7/12

III-3 RVs 7/12Obergericht28.02.2012

Regest

Zur Anordnung des Verfalls einer aus mehreren Banknoten und Münzen bestehenden Bargeldmenge

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-3 RVs 7/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-28

Aktenzeichen: III-3 RVs 7/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0228.III3RVS7.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StGB §§ 73 Abs. 1 Satz 1, 73a Satz 1, 73d Abs. 1 Satz 1

Leitsätze

Zur Anordnung des Verfalls einer aus mehreren Banknoten und Münzen bestehenden Bargeldmenge

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Ausspruch über den Verfall abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

Gegen den Angeklagten wird der Verfall eines Geldbetrages von 2.499,20 € angeordnet.

Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Angeklagte.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.