III-3 RVs 7/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-28, III-3 RVs 7/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-28, III-3 RVs 7/12
III-3 RVs 7/12Obergericht28.02.2012
Regest
Zur Anordnung des Verfalls einer aus mehreren Banknoten und Münzen bestehenden Bargeldmenge
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-3 RVs 7/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-28
Aktenzeichen: III-3 RVs 7/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0228.III3RVS7.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StGB §§ 73 Abs. 1 Satz 1, 73a Satz 1, 73d Abs. 1 Satz 1
Leitsätze
Zur Anordnung des Verfalls einer aus mehreren Banknoten und Münzen bestehenden Bargeldmenge
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Ausspruch über den Verfall abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Gegen den Angeklagten wird der Verfall eines Geldbetrages von 2.499,20 € angeordnet.
Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Angeklagte.
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