I-4 U 135/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-01, I-4 U 135/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-01, I-4 U 135/11
I-4 U 135/11Obergericht01.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 135/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-01
Aktenzeichen: I-4 U 135/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0301.I4U135.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. Juli 2011 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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