2 AGH 21/11•Anwaltsgerichtshof Hamm, 2012-03-02, 2 AGH 21/11
Anwaltsgerichtshof Hamm, 2012-03-02, 2 AGH 21/11
2 AGH 21/11Übriges Gericht02.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof Hamm — 2 AGH 21/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-02
Aktenzeichen: 2 AGH 21/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0302.2AGH21.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
1.Die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen das Urteil des
Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom
21.06.2011 wird verworfen.
- Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des
angeschuldigten Rechtsanwaltes werden der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
auferlegt.
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