I-6 U 174/10•Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-03, I-6 U 174/10
Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-03, I-6 U 174/10
I-6 U 174/10Obergericht03.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 174/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-03
Aktenzeichen: I-6 U 174/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0303.I6U174.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.08.2010 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.541,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 18.04.2009 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 258,23 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagten zu 35 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagten zu 80 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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