Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-08, 17 U 49/11

17 U 49/11Obergericht08.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 17 U 49/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-08

Aktenzeichen: 17 U 49/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0308.17U49.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.02.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Widerklage abgewiesen wird.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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