I-34 U 6/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-08, I-34 U 6/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-08, I-34 U 6/11
I-34 U 6/11Obergericht08.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-34 U 6/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-08
Aktenzeichen: I-34 U 6/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0308.I34U6.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23.11.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Münster – 14 O 346/10 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Beschwer des Klägers übersteigt 20.000,-- Euro.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.