12 U 118/10•Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-14, 12 U 118/10
Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-14, 12 U 118/10
12 U 118/10Obergericht14.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 118/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-14
Aktenzeichen: 12 U 118/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0314.12U118.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.05.2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.170,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 26.08.2009 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche über den Betrag von 28.170,18 € hinausgehenden Aufwendungen und Schäden zu ersetzen, die dem Kläger durch und im Zusammenhang mit der Nacherfüllung der Eindeckung der nicht tragenden Metalldeckung, Winkelstehfalzdeckung aus Zinkblech, an seinem Hause I-Straße, ####1 N, entstehen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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