II-5 WF 58/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-19, II-5 WF 58/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-19, II-5 WF 58/12
II-5 WF 58/12Obergericht19.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-5 WF 58/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-19
Aktenzeichen: II-5 WF 58/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0319.II5WF58.12.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 27.12.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen vom 23.01.2012 abgeändert. Der Antragstellerin wird für den Antrag vom 20.10.2011 Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ihr Rechtsanwältin Y beigeordnet.
Im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird die ratenweise Zahlung der Verfahrenskosten, zahlbar in maximal 48 Monatsraten in Höhe von x €, beginnend mit dem 01.05.2012 angeordnet.
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