I-2 U 222/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-26, I-2 U 222/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-26, I-2 U 222/11
I-2 U 222/11Obergericht26.03.2012
Regest
Die Incoterm-Klausel "CPT" der Incoterms 2000 beinhaltet keine Vereinbarung über einen bestimmten Lieferort i.S. des Art. 5 Nr. 1 b) EuGVVO.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-2 U 222/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-26
Aktenzeichen: I-2 U 222/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0326.I2U222.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: Art. 5 Nr. 1 a) u. b) EuGVVo
Leitsätze
Die Incoterm-Klausel "CPT" der Incoterms 2000 beinhaltet keine Vereinbarung über einen bestimmten Lieferort i.S. des Art. 5 Nr. 1 b) EuGVVO.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.10.2011 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Münster aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Berufungsverfahrens an das Landgericht Münster zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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