I-4 U 193/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-27, I-4 U 193/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-27, I-4 U 193/11
I-4 U 193/11Obergericht27.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 193/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-27
Aktenzeichen: I-4 U 193/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0327.I4U193.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 18. November 2011 ver-kündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Biele-feld abgeändert.
Dem Antraggegner wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,
im geschäftlichen Verkehr das Mittel „Bio-Oil“ mit der Bezeichnung „Bio-Oil“ zu bewerben und/oder zu vertreiben, sofern dies geschieht, wie in Anlage A1 zur Antragsschrift wiedergegeben.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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