11 U 103/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-30, 11 U 103/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-30, 11 U 103/11
11 U 103/11Obergericht30.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 103/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-30
Aktenzeichen: 11 U 103/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0330.11U103.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
I
Der Antrag des Beklagten zu 2., ihm wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.
II
Der Antrag des Beklagten zu 2., ihm zur Durchführung der Berufung Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
III
Die Berufung des Beklagten zu 2. gegen das am 20.10.2010 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold wird wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verworfen.
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