Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-30, 11 U 103/11

11 U 103/11Obergericht30.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 103/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-30

Aktenzeichen: 11 U 103/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0330.11U103.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

I

Der Antrag des Beklagten zu 2., ihm wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.

II

Der Antrag des Beklagten zu 2., ihm zur Durchführung der Berufung Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.

III

Die Berufung des Beklagten zu 2. gegen das am 20.10.2010 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold wird wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verworfen.

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