Oberlandesgericht Hamm, 2012-04-10, I-15 W 77/11

I-15 W 77/11Obergericht10.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 77/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-04-10

Aktenzeichen: I-15 W 77/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0410.I15W77.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Tatsachen, die zur Erteilung des von den Beteiligten zu 1) und 2) gestellten Hauptantrags erforderlich sind, werden festgestellt.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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