Oberlandesgericht Hamm, 2012-04-10, I-25 U 46/11

I-25 U 46/11Obergericht10.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-25 U 46/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-10

Aktenzeichen: I-25 U 46/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0410.I25U46.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.07.2011 verkündete Urteil des Einzelrich­ters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken­den Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen, soweit der Senat die Berufung im Hinblick auf die gel­tend gemachten Aussetzungszinsen zurückgewiesen hat.

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