4 Ws 77/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-04-12, 4 Ws 77/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 77/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-04-12
Aktenzeichen: 4 Ws 77/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0412.4WS77.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
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