Oberlandesgericht Hamm, 2012-04-24, 28 U 197/09

28 U 197/09Obergericht24.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 197/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-24

Aktenzeichen: 28 U 197/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0424.28U197.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4. September 2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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