8 W 20/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-07, 8 W 20/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 W 20/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-07
Aktenzeichen: 8 W 20/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0507.8W20.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.000 € festgesetzt.
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