II-9 UF 57/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-08, II-9 UF 57/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-08, II-9 UF 57/12
II-9 UF 57/12Obergericht08.05.2012
Regest
Die Zustimmung des alleinsorgeberechtigten Elternteils zur Fremdunterbringung des eigenen Kindes ist nicht geeignet, eine in seinem Haushalt bestehende Gefährdung für das kindliche Wohl abzuwenden, wenn die akute und gegenwärtige Gefahr eines jederzeitigen Widerrufs seiner Zustimmung zur Fremdunterbringung besteht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-9 UF 57/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-08
Aktenzeichen: II-9 UF 57/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0508.II9UF57.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 1666, 1666a BGB
Leitsätze
Die Zustimmung des alleinsorgeberechtigten Elternteils zur Fremdunterbringung des eigenen Kindes ist nicht geeignet, eine in seinem Haushalt bestehende Gefährdung für das kindliche Wohl abzuwenden, wenn die akute und gegenwärtige Gefahr eines jederzeitigen Widerrufs seiner Zustimmung zur Fremdunterbringung besteht.
Tenor
Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den am 30.1.2012 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Minden wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für die Beschwerde wird auf 3.000 € festgesetzt.
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