Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-10, 18 U 63/12

18 U 63/12Obergericht10.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 63/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-10

Aktenzeichen: 18 U 63/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0510.18U63.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Berufung der Klägerin offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Senat eine mündliche Verhandlung als nicht erforderlich erachtet und daher beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig im Beschlusswege ohne vorherige mündliche Verhandlung zurückzuweisen.

Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

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