I-15 W 129/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-11, I-15 W 129/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-11, I-15 W 129/12
I-15 W 129/12Obergericht11.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 129/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-11
Aktenzeichen: I-15 W 129/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0511.I15W129.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Sache wird auf den Senat übertragen.
Unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wird der angefochtene Beschluss abgeändert.
Der Gegenstandswert für das Aufgebotsverfahren wird auf 1.250 € festgesetzt.
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