Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-11, I-15 W 129/12

I-15 W 129/12Obergericht11.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 129/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-11

Aktenzeichen: I-15 W 129/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0511.I15W129.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Sache wird auf den Senat übertragen.

Unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wird der angefochtene Beschluss abgeändert.

Der Gegenstandswert für das Aufgebotsverfahren wird auf 1.250 € festgesetzt.

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