Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-14, I-15 Wx 251/11

I-15 Wx 251/11Obergericht14.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 251/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-14

Aktenzeichen: I-15 Wx 251/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0514.I15WX251.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 2) tragen die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde sowie die dem Beteiligten zu 1) in dieser Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 14.000 € festgesetzt.

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