I-21 U 113/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-15, I-21 U 113/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-15, I-21 U 113/11
I-21 U 113/11Obergericht15.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-21 U 113/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-15
Aktenzeichen: I-21 U 113/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0515.I21U113.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.07.2011 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen (Az. 17 O 388/10) und die Anschlussberufung der Klägerin werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.