I-11 U 228/10•Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-16, I-11 U 228/10
Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-16, I-11 U 228/10
I-11 U 228/10Obergericht16.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-11 U 228/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-16
Aktenzeichen: I-11 U 228/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0516.I11U228.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.09.2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Das Versäumnisurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 18.03.2010 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der erstinstanzlichen Säumnis, die die Beklagten zu tragen haben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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