Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-16, I-11 U 228/10

I-11 U 228/10Obergericht16.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-11 U 228/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-16

Aktenzeichen: I-11 U 228/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0516.I11U228.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.09.2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Das Versäumnisurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 18.03.2010 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Beru­fungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der erstinstanzlichen Säumnis, die die Beklagten zu tragen haben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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