I-19 W 17/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-22, I-19 W 17/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-22, I-19 W 17/12
I-19 W 17/12Obergericht22.05.2012
Regest
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten nach Rücknahme der Klage.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-19 W 17/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-22
Aktenzeichen: I-19 W 17/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0522.I19W17.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: §§ 114, 269 ZPO
Leitsätze
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten nach Rücknahme der Klage.
Tenor
wird auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 25.04.2012 der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 10.04.2012 abgeändert. Den Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt M in T ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.
Eine Erstattung der Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.