Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-22, I-19 W 17/12

I-19 W 17/12Obergericht22.05.2012

Regest

Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten nach Rücknahme der Klage.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-19 W 17/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-22

Aktenzeichen: I-19 W 17/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0522.I19W17.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: §§ 114, 269 ZPO

Leitsätze

Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten nach Rücknahme der Klage.

Tenor

wird auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 25.04.2012 der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 10.04.2012 abgeändert. Den Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt M in T ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.

Eine Erstattung der Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.

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