3 U 174/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-23, 3 U 174/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 174/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-23
Aktenzeichen: 3 U 174/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0523.3U174.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 01.09.2011 verkündete Urteil der5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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