Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-23, I-15 W 409/11

I-15 W 409/11Obergericht23.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 409/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-23

Aktenzeichen: I-15 W 409/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0523.I15W409.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Zustimmung der Beteiligten zu 2) und 3) zur Erteilung des Zuschlags an Herrn H in dem vor dem Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 006 K 078/09 anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren (bei einem Bargebot von 79.500 €) wird ersetzt.

Die Beteiligten zu 2) und 3) tragen als Teilschuldner zu je ½ die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten zu 1).

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.950 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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