I-15 W 409/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-23, I-15 W 409/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-23, I-15 W 409/11
I-15 W 409/11Obergericht23.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 409/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-23
Aktenzeichen: I-15 W 409/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0523.I15W409.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Zustimmung der Beteiligten zu 2) und 3) zur Erteilung des Zuschlags an Herrn H in dem vor dem Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 006 K 078/09 anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren (bei einem Bargebot von 79.500 €) wird ersetzt.
Die Beteiligten zu 2) und 3) tragen als Teilschuldner zu je ½ die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten zu 1).
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.950 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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