Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-24, 1 Vollz (Ws) 192/12

1 Vollz (Ws) 192/12Obergericht24.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 192/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-24

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 192/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0524.1VOLLZ.WS192.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Dem Betroffenen wird für das Rechtsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus H2 bewilligt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.Der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 29. Februar 2012 wird aufgehoben.Die Sache wird zu neuer Prüfung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

Der Antrag auf Zurückverweisung an eine andere Strafvollstreckungskammer wird zurückgewiesen.

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