Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-24, 21 U 95/11

21 U 95/11Obergericht24.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 95/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-24

Aktenzeichen: 21 U 95/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0524.21U95.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.05.2011 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen (Az. 17 O 290/08) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klägerin auf die Widerklage 14.033,67 € (statt 14.333,67 €) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.11.2008 zu zahlen hat.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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