6 UF 32/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-31, 6 UF 32/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-05-31, 6 UF 32/12
6 UF 32/12Obergericht31.05.2012
Regest
Der Schritt in die (unsichere) Selbstständigkeit führt im Falle der Scheidung nicht ohne weiteres zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 32/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-31
Aktenzeichen: 6 UF 32/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0531.6UF32.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Normen: § 27 VersAusglG
Leitsätze
Der Schritt in die (unsichere) Selbstständigkeit führt im Falle der Scheidung nicht ohne weiteres zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG
Tenor
Die Beschwerde der Antragsstellerin vom 19.3.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Paderborn vom 14.2.2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.330,00 € festgesetzt.
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