33 U 13/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-01, 33 U 13/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 33 U 13/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-01
Aktenzeichen: 33 U 13/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0601.33U13.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10. März 2011 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer (Einzelrichter) des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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