Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-04, 5 U 9/12

5 U 9/12Obergericht04.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 9/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-04

Aktenzeichen: 5 U 9/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0604.5U9.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Dezember 2011 verkündete Urteil der 114. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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