Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-05, 10 U 109/11

10 U 109/11Obergericht05.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 109/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-05

Aktenzeichen: 10 U 109/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0605.10U109.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19.10.2011 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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