I-4 U 188/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-05, I-4 U 188/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-05, I-4 U 188/11
I-4 U 188/11Obergericht05.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 188/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-05
Aktenzeichen: I-4 U 188/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0605.I4U188.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 18. Oktober 2011 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abgeändert:
Das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 19. August 2011 wird aufgehoben.
Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Säumnis des Antragsgegners im Kammertermin vom 19. August 2011 entstandenen Kosten. Diese trägt der Antragsgegner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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