19 U 169/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-08, 19 U 169/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-08, 19 U 169/11
19 U 169/11Obergericht08.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 169/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-08
Aktenzeichen: 19 U 169/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0608.19U169.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Juli 2011 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das am 25. Juli 2011 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.