Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-11, 18 U 63/12

18 U 63/12Obergericht11.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 63/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-11

Aktenzeichen: 18 U 63/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0611.18U63.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. März 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das am 16. März 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.568,40 € festgesetzt.

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