18 U 63/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-11, 18 U 63/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 63/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-11
Aktenzeichen: 18 U 63/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0611.18U63.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. März 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das am 16. März 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.568,40 € festgesetzt.
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