3 U 57/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-11, 3 U 57/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 57/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-11
Aktenzeichen: 3 U 57/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0611.3U57.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist nach Vorberatung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers durch einstimmigen Senatsbeschluss gemäß § 522 Abs.2 S.1 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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