Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-11, 8 UF 270/10

8 UF 270/10Obergericht11.06.2012

Regest

Zu den Voraussetzungen der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Trennung des Kindes von seinen Eltern

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 270/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-11

Aktenzeichen: 8 UF 270/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0611.8UF270.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 1666, 1666a BGB

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Trennung des Kindes von seinen Eltern

Tenor

Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den am 18. November 2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen-Steele wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Kindeseltern auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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