8 UF 270/10•Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-11, 8 UF 270/10
Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-11, 8 UF 270/10
8 UF 270/10Obergericht11.06.2012
Regest
Zu den Voraussetzungen der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Trennung des Kindes von seinen Eltern
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 270/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-11
Aktenzeichen: 8 UF 270/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0611.8UF270.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 1666, 1666a BGB
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Trennung des Kindes von seinen Eltern
Tenor
Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den am 18. November 2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen-Steele wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Kindeseltern auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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