I-15 W 368/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-13, I-15 W 368/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-13, I-15 W 368/11
I-15 W 368/11Obergericht13.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 368/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-13
Aktenzeichen: I-15 W 368/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0613.I15W368.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15.Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
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